Verband der in Belgien niedergelassenen Europäischen und Internationalen Vereinigungen (VoE)

AUFGABEN, AUFBAU
Die FAIB ist ein politisch neutraler, keinem lukrativen Zweck dienender Verband, der sich folgende Ziele gesetzt hat:
1 — Die gemeinsamen und konkreten Interessen seiner Mitglieder zu untersuchen, zu fördern und zu verteidigen ohne sich in deren Aktivitäten einzumischen. Der Verband vertritt die aligemeinen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Dritten, insbesondere bei öffentlichen oder privaten Stellen.
2 — Durch gemeinsames Vorgehen die Durchsetzung aller Massnahmen zu erreichen, die seinen Mitgliedern die Ausübung ihrer Tätigkeiten erleichtern können.
3 — Alle möglichen Massnahmen zu erreichen und alle möglichen Initiativen zu ergreifen, die der Einrichtung und dem Fortbestehen internationaler Vereinigungen in Belgien förderlich sind.
4 — Seine Mitglieder bei der Organisation ibrer Tätigkeiten insbesondere bei der Schaffung gemeinsamer Forschungseinrichtungen, Verwaltungs-und Hilfsdienste, bei der Herrichtung und Ausstattung von Räumlichkeiten usw. zu unterstützen.
MITGLIEDER
Die Mitglieder der FAIB sind Vereinigungen, Institutionen oder institutionalisierte Organisationen, deren Zusammensetzung, Ziele oder Tätigkeit eindeutig internationaler und nicht lukrativer Natur sind.
Zu den Mitgliedern der FAIB gehoren die unterschiedlichsten Vereinigungen auf europaïscher oder weltweiter Ebene; Berufsverbände, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenschlüsse, Jugend- und Sportorganisationen, religiöse und philanthropische Vereinigungen usw.
ZIELE
Der Verband wird von seiner Generalversammlung geleitet. Er wird von einem Vorstand verwaltet und überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
ENTSTEHUNG UND BISHER GELEISTETES
Die FAIB wurde im 1949 auf Initiative der Direktoren der Union der Internationalen Verbände gegründet, die die offiziellen Kreise im Blick auf das Vorhandensein internationaler Vereinigungen in Belgien und hinsichtlich der Notwendigkeit, die Ausübung ibrer Tätigkeiten zu erleichtern, sensibilisieren wollten.
Die Führung des Verbandes hat in den Händen grosser Staatsmänner gelegen — Paul van Zeeland, Albert Lilar und Pierre Harmel — die sich darum bemüht haben, die Entwicklung des internationalen Lebens in Belgien zu fördern.
ERREICHT
Die FAIB hat zugunsten der internationalen Vereinigungen Grosses erreicht. z.B:
— Die Änderung (im Dezember 1954) des Gesetzes vom 25. Oktober 1919 über internationale Vereinigungen mit wissenschaftlicher Zielsetzung, wodurch die Vorteile dieses Gesetzes auch internationalen Vereinigungen mit philanthropischer, religiöser, künstlerischer und pädagogischer Zielsetzung zugute kamen. In Belgien wird den regierungsunabhängigen internationalen Vereinigungen ein spezifischer Status als Person des bürgerlichen Rechts gewährt.
— Herausgabe eines Handbuchs <<Guide pratique a l'usage des organisations internationales établies en Belgique>>. Dieses Handbuch, das regelmässig auf den neuesten Stand gebracht wird, enthält die notwendigen Informationen in Bezug auf die Abfassung von Satzungen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen usw., sowie nützliche Hinweise in Bezug auf die Hauptansprechpartner der in Belgien niedergelassenen internationalen Vereingungen.
— 1983 wurde ein der FAI B wichtiges Projet aus der Taufe gehoben: in Brüssel wurde unter Mithilfe der Regierung ein <<Haus der Internationalen Verbände>> eröffnet. Dieses Zentrum in der rue Washington 40 in 1050 Brüssel - ein Nebengebäude befindet sich in der rue Defacqz 1 — beherbergt das Sekretariat mehrerer internationaler Vereinigungen, bietet sämtliche für die Abhaltung von Kongressen, Konferenzen und sonstigen Sitzungen erforderlichen Einrichtungen und stellt den Mitgliedern der Vereinigung Büroräume zum vorübergehenden Gebrauch, Einrichtungen und Dienstleistungen zur Verfügung.
TÄTIGKEITSBEREICH
Zu den regelmässigen bzw. punktuellen Tätigkeiten der FAIB gehören:
— die Untersuchung allgemeiner und besonderer rechtlicher und steuerlicher Probleme, Erhebungen über die Aktivitäten der internationalen Vereinigungen;
— die Organisation von Arbeitsessen und Konferenzen zu allgemein interessierenden Themen — steuerrechtliche Fragen, Informationstechnologie, Kongressorganisation usw.— mit Beteiligung von Experten;
— Aufnahme internationaler Kontakte und Aufrechterhaltung von Beziehungen mit den in anderen Ländern bestehenden Verbänden internationaler Vereinigungen;
— die Veröffentlichung eines vierteljährlichen Informations-berichtes: FAIB NEWS.